Gesetz über digitale Dienste („DSA“)
Informationen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA)
Die Gesellschaft PUELLAvone s.r.o. mit Sitz Rovníková 1457/7, 040 12 Košice – Stadtteil Nad jazerom, Slowakische Republik, ID-Nummer 53 991 893, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Košice, Abteilung Sro, Einlage Nr. 52158/V, stellt gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (im Folgenden „DSA“) die folgenden Informationen zur Erbringung von Vermittlungsdiensten bereit.
- Art der erbrachten Dienstleistung
Die Gesellschaft erbringt Vermittlungsdienste in Form einer Online-Plattform im Sinne von Art. 3 Buchstabe i) DSA, die es den Nutzern ermöglicht, Informationen in Form von Nutzerinhalten zu speichern, zugänglich zu machen und zu verbreiten, insbesondere durch die Veröffentlichung von Produkt- und Kundenbewertungen.
- Einheitliche Kontaktstellen (Art. 11 und 12 DSA)
Die Gesellschaft hat einheitliche Kontaktstellen eingerichtet, die ausschließlich für die elektronische Kommunikation gemäß der DSA bestimmt sind und über die die Gesellschaft in Angelegenheiten kontaktiert werden kann, die mit der Anwendung der DSA zusammenhängen.
Die Gesellschaft gewährleistet die Bearbeitung von Einreichungen, die über diese Kontaktstellen eingehen, unverzüglich, spätestens innerhalb einer angemessenen Frist, die der Art und Komplexität des jeweiligen Anliegens entspricht.
- Kontaktstelle für Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und den Europäischen Ausschuss für digitale Dienste: dsa.behoerden@puelladufte.de
- Kontaktstelle für Dienstleistungsempfänger (einschließlich Meldung von Inhalten und Einreichung von Beschwerden): dsa.nutzer@puelladufte.de
Die Kommunikation über die genannten Kontaktstellen erfolgt in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache.
- Meldeverfahren für illegale Inhalte (Art. 16 DSA)
Die Gesellschaft ermöglicht jeder natürlichen oder juristischen Person, eine Meldung über Informationen einzureichen, die sie im Sinne der DSA als illegale Inhalte erachtet. Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft einen Melde-mechanismus eingerichtet, der leicht zugänglich, benutzerfreundlich und eine effektive elektronische Meldung ermöglicht.
Dieser Mechanismus stellt sicher, dass Meldungen, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Elemente enthalten, ordnungsgemäß geprüft werden können und dass auf deren Grundlage angemessene und rechtzeitige Maßnahmen ergriffen werden können.
Eine Meldung kann insbesondere über die Funktion „Inhalt melden“ eingereicht werden, die direkt bei den einzelnen Elementen des Nutzerinhalts (Bewertungen) verfügbar ist, oder durch Senden einer elektronischen Einreichung an die Adresse: dsa.nutzer@puelladufte.de
Damit eine Meldung gemäß Art. 16 Abs. 2 DSA als ordnungsgemäß eingereicht gilt, muss sie Folgendes enthalten:
- eine ausreichend begründete Erklärung der Gründe, aus denen der Meldende den betreffenden Inhalt als illegal erachtet,
- eine eindeutige Identifizierung des genauen Standorts des betreffenden Inhalts, insbesondere mittels URL-Adresse,
- Name, Nachname und E-Mail-Adresse des Meldenden (werden nicht veröffentlicht)
- eine Erklärung, die bestätigt, dass der Meldende in gutem Glauben handelt und dass die in der Meldung enthaltenen Informationen korrekt und vollständig sind.
Die Gesellschaft prüft Meldungen individuell und trifft Entscheidungen unverzüglich; über das Ergebnis der Prüfung informiert sie den Meldenden, sofern dessen Kontaktdaten vorliegen.
- Inhaltsmoderation und Maßnahmen gegen Missbrauch (Art. 14, 17, 23 DSA)
Die Bedingungen für die Veröffentlichung und Moderation von Nutzerinhalten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft geregelt.
Die Inhaltsmoderation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer individuellen Prüfung durch befugte Personen der Gesellschaft. Bei der Entscheidungsfindung über die Inhaltsmoderation oder die Anwendung von Maßnahmen gegenüber den Nutzern handelt die Gesellschaft nicht diskriminierend, nicht willkürlich und mit der gebotenen Sorgfalt.
Im Falle einer Entscheidung zur Einschränkung der Sichtbarkeit von Inhalten, deren Entfernung oder eines sonstigen Eingriffs in Inhalte oder Konten wird die Gesellschaft dem betroffenen Dienstleistungsempfänger eine Begründung dieser Entscheidung gemäß Art. 17 DSA zukommen lassen, die insbesondere den Grund der Entscheidung, ihre rechtliche Grundlage und die Art der getroffenen Maßnahme enthält.
Gemäß Art. 23 DSA kann die Gesellschaft angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen gegenüber Dienstleistungsempfängern ergreifen, die wiederholt offensichtlich illegale Inhalte bereitstellen oder offensichtlich unbegründete Meldungen einreichen. Diese Maßnahmen können insbesondere umfassen:
- Versand einer Warnung wegen Regelverstoßes,
- vorübergehende Aussetzung der Möglichkeit, Inhalte hinzuzufügen (in der Regel für 30 Tage),
- dauerhafte Einschränkung oder Löschung des Benutzerkontos.
Diese Maßnahmen wendet die Gesellschaft angemessen und verhältnismäßig an, unter Berücksichtigung der Art, Schwere und Häufigkeit der Verstöße.
- Internes Beschwerdebearbeitungssystem und außergerichtliche Streitbeilegung (Art. 20 und 21 DSA)
Der Dienstleistungsempfänger hat das Recht, über das interne Beschwerdebearbeitungssystem eine Beschwerde gegen eine Entscheidung der Gesellschaft einzureichen, die sich auf die Entfernung oder Unzugänglichmachung von Informationen, die Aussetzung oder Beendigung der Dienstleistungserbringung, die vollständige oder teilweise Aussetzung des Kontos sowie gegen jede andere Entscheidung bezieht, die im Zusammenhang mit der Inhaltsmoderation oder der Anwendung von Maßnahmen gemäß der DSA getroffen wurde.
Die Beschwerde kann kostenlos innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag der Zustellung der angefochtenen Entscheidung elektronisch an die Adresse dsa.nutzer@puelladufte.de eingereicht werden.
Die Beschwerde sollte die Identifizierung der angefochtenen Entscheidung und die Gründe enthalten, aus denen der Dienstleistungsempfänger sie für falsch hält; bei Bedarf kann die Gesellschaft die Bereitstellung zusätzlicher Informationen oder Unterlagen anfordern, die für eine ordnungsgemäße Prüfung der Beschwerde notwendig sind.
Die Gesellschaft gewährleistet, dass Beschwerden fristgerecht, nicht diskriminierend und nicht willkürlich bearbeitet werden, wobei Entscheidungen, die im Rahmen des internen Beschwerdebearbeitungssystems getroffen werden, einer angemessenen menschlichen Überprüfung unterliegen. Über das Ergebnis der Beschwerdebearbeitung informiert sie den Beschwerdeführer unverzüglich, in der Regel spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde.
Ungeachtet des Ergebnisses des internen Beschwerdebearbeitungssystems hat der Dienstleistungsempfänger das Recht, eine zertifizierte Stelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu wählen, um einen Streit über eine Entscheidung der Gesellschaft gemäß Art. 21 DSA beizulegen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, mit dieser Stelle in gutem Glauben zusammenzuarbeiten. Eine Liste der zertifizierten Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung wird von der Europäischen Kommission auf ihrer Website veröffentlicht: Digital Services Coordinators | Shaping Europe’s digital future
- Weitere Informationen und Transparenz
Verifizierung von Bewertungen:
Die Gesellschaft gewährleistet die Transparenz und Vertrauenswürdigkeit von Verbraucherbewertungen gemäß dem Gesetz Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz, insbesondere § 7 Abs. 6 und 7, die die Pflichten des Händlers bei der Information darüber regeln, ob und wie er sicherstellt, dass Bewertungen von Verbrauchern stammen, die das Produkt tatsächlich verwendet oder gekauft haben.
Bewertungen, die mit dem Etikett „Verifizierte Bewertung“ gekennzeichnet sind, stammen ausschließlich von Dienstleistungsempfängern, bei denen die Gesellschaft überprüft hat, dass sie das betreffende Produkt nachweislich über ihre Plattform gekauft haben. Dieses Etikett wird auf der Grundlage interner Kontrollmechanismen vergeben, die mit der Kaufhistorie verknüpft sind.
Bewertungen, die nicht als „Verifizierte Bewertung“ gekennzeichnet sind, müssen nicht von Personen stammen, die das Produkt tatsächlich gekauft oder verwendet haben, wobei die Gesellschaft bei diesen keine Überprüfung auf die oben genannte Weise vornimmt.
Anzahl der aktiven Dienstleistungsempfänger (Art. 24 Abs. 2 DSA):
Die Gesellschaft veröffentlicht gemäß Art. 24 Abs. 2 DSA Informationen über die durchschnittliche monatliche Anzahl aktiver Dienstleistungsempfänger in der Europäischen Union für den relevanten Zeitraum, die sich wie folgt zusammensetzt:
für den Zeitraum 01/2025 – 06/2025 betrug die durchschnittliche monatliche Anzahl aktiver Empfänger: 8 042
für den Zeitraum 06/2025 – 12/2025 betrug die durchschnittliche monatliche Anzahl aktiver Empfänger: 10 128
Diese Zahl wird als Durchschnitt über die letzten 6 Monate auf der Grundlage der verfügbaren Betriebs- und Analysedaten der Gesellschaft ermittelt und mindestens einmal jährlich aktualisiert.
Transparenzbericht (Art. 15 DSA):
Die Gesellschaft veröffentlicht gemäß Art. 15 DSA mindestens einmal jährlich einen Transparenzbericht, der insbesondere Informationen über die Inhaltsmoderation, die Anzahl der erhaltenen Meldungen, die ergriffenen Maßnahmen und die Nutzung automatisierter Tools enthält.
Der Transparenzbericht ist öffentlich unter folgender Adresse verfügbar: Transparenzbericht 2025
